Mieten, Bauen, Wohnen

In den Lebensbereichen rund um das Bauen, Mieten und Wohnen vertrete ich Grundstücksveräußerer und -erwerber, Bauunternehmen und Bauherren, Vermieter und Mieter sowie Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen.

Dabei lege ich Wert auf eine Ausrichtung meiner Beratung an der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie auf eine sorgfältige und zügige Bearbeitung.

Ich werde insbesondere in folgenden Lebensbereichen tätig:

Kaufrecht

  • Beratung im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkäufen und Handelskäufen

Grundstücksrecht

  • Beratung beim Kauf von Grundstücken und Wohnungseigentum, auch vom Bauträger
  • Beratung bei der Bestellung dinglicher Rechte, z.B. von Erbbaurechten
  • Überprüfung individueller Immobilienkaufverträge
  • Geltendmachung von Mängelansprüchen

Mietrecht

  • Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
    • Wohnraummiete
    • Gewerberaummiete
    • Einkaufszentrum und Gaststätte
    • Betriebspflicht und Konkurrenzschutz
    • Verlängerungsklauseln und Optionen
    • Staffelmiete und Indexmiete
  • Vollzug des Mietverhältnisses
    • Mieterhöhungen
    • Mietspiegel und Vergleichsmiete
    • Modernisierung und Sanierung
    • Nebenkostenabrechnung
    • Kaution
    • Instandhaltung und Instandsetzung
    • Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen
    • Mietmängel und Mietminderung
    • Insolvenz des Vermieters oder Mieters
  • Beendigung des Mietverhältnisses
    • Kündigung
    • Widerspruch, Sozialklausel
    • Räumung und Räumungsvollstreckung
    • Renovierung
    • Schadensersatz
    • Einstweilige Verfügung

 Wohnungseigentumsrecht

  • Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Vermietung
  • Gebrauchsregelungen und Hausordnung
  • Instandhaltung, Instandsetzung, Baumaßnahmen
  • Hausgeld und Sonderumlagen
  • Eigentümerversammlung
  • Verwalter und Verwaltervertrag
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Beschlussanfechtung und Wohngeldklage

Privates Baurecht

  • Gestaltung und Verhandlung von BGB- und VOB-Bauverträgen
  • Generalunternehmer- und –übernehmervertrag, Subunternehmervertrag
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Abnahme der Bauleistung
  • Vergütungsforderungen, Nachträge und Nachtragsforderungen
  • Sicherheitseinbehalte, Bürgschaften, sonstige Sicherheiten
  • Mängel, Schadensersatz, Ersatzvornahme
  • Vertragsstrafe
  • Kündigung des Bauvertrags
  • Insolvenz des Bauunternehmers oder des Bauherrn
  • Selbstständige Beweisverfahren

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dr. Martin Winkelmann