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Rückforderung von Reservierungsgebühren

Makler, Baubetreuer und Architekturbüros schließen mitunter vor der Veräußerung von Hausgrundstücken oder Eigentumswohnungen mit ihren Kunden eine Reservierungsvereinbarung. Darin verpflichten sie sich, gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr das Kaufobjekt für den Kunden bis zur Beurkundung des Kaufvertrags reserviert zu halten und nicht anderen Interessenten anzubieten.