Die Betriebskostenabrechnung in der Wohnungsmiete
Soweit im Mietvertrag vereinbart ist, dass der Mieter die Betriebskosten ganz oder anteilig neben der Grundmiete für die Überlassung der Mietsache tragen soll, und vereinbart ist, dass der Mieter Vorauszahlungen leisten soll, muss der Vermieter am Ende des Abrechnungszeitraums über die tatsächlich angefallenen Kosten abrechnen, also …