Vorlage von Energieausweisen nach der EnEV 2014
Am 01.05.2014 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 (BGBl. I S. 3951) (EnEV 2014) in Kraft. Hiermit werden unter anderem die Vorschriften zur Vorlage von Energieausweisen vor allem durch Verkäufer, Vermieter und Verpächter von Immobilien neu geregelt.