Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Mieters
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 10. Oktober 2012 (Aktenzeichen VIII ZR 107/12) darüber entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum wegen Zahlungsverzugs des Mieters zulässig ist.