Mietrechtsänderungsgesetz 2013: Kaution und fristlose Kündigung
Das zum 01.05.2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz 2013 bringt eine ausdrückliche Neuregelung hinsichtlich der Pflicht des Mieters zur Kautionszahlung.
Das zum 01.05.2013 in Kraft getretene Mietrechtsänderungsgesetz 2013 bringt eine ausdrückliche Neuregelung hinsichtlich der Pflicht des Mieters zur Kautionszahlung.
Regelmäßig überlassen Wohnungsbaugenossenschaften Wohnungen an ihre Mitglieder durch Dauernutzungsverträge.