Beauftragung eines Rechtsanwalts durch den WEG-Verwalter
Der WEG-Verwalter kann nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht im Außenverhältnis umfassend vertreten und auch einen Rechtsanwalt für die beklagten Wohnungseigentümer beauftragen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 05.07.2013, Az. V ZR 241/12 entschieden.