Das Miet- und Immobilienrecht bildet seit vielen Jahren den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich bin Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Wohnungseigentumsrecht werde ich im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf von Eigentumswohnungen, bei der Geltendmachung von Hausgeldansprüchen, bei gerichtlichen Beschlussanfechtungen und bei Fragen zur Teilungserklärung, Eigentümerversammlung und Verwaltung tätig.