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Miet- und Immobilienrecht

Ich werde für Sie im Wohnungsmietrecht und bei der Gewerberaummiete, im Wohnungseigentumsrecht, bei Immobilienkäufen, im Maklerrecht und im Bauträgerrecht tätig.

Zu meinen Mandanten gehören Mieter und Vermieter, Wohnungseigentümer, Immobilienkäufer und -verkäufer, Hausverwaltungen, Makler sowie Immobilienunternehmen.

Das Wohl des Mandanten steht bei mir an erster Stelle.

Ich lege Wert auf eine sorgfältige und persönliche Begleitung meiner Mandanten, auf eine gute Erreichbarkeit sowie auf eine zielführende Durchführung Ihrer Angelegenheit.

Ich nehme mir Zeit für meine Mandanten.

Gerne können Sie unter Tel. 0201 / 24058-0 einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren oder mir Ihre Anfrage unter m.winkelmann@traphan.de online übermitteln.

Ihr Recht

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    • Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.5.2019, Az. VIII ZR 180 / 18 darüber entschieden, ob und auf welche Weise ein Immobilienerwerber das Mietverhältnis eines Wohnungsmieters wegen Eigenbedarfs kündigen kann. Verwandte Artikel Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs Kündigung durch den Vermieter bei der Wohnungsmiete Der verstorbene Mieter …

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    • Wer Rechte wegen Baumängeln an einer neu erstellten oder sanierten Eigentumswohnung gegenüber einem Bauträger geltend machen will, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einige Besonderheiten beachten. Maßgebend sind vor allem die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2007, Az. VII ZR 236/05, und vom 11.11.2022, Az. V ZR …

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    • Wohnungseigentümer sind regelmäßig verpflichtet, Zahlungen an die Eigentümergemeinschaft zu leisten. Diese Zahlungen werden Hausgelder, mitunter auch Wohngelder oder Beiträge genannt. 1. Grundsatz Hausgeldansprüche entstehen durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer. Sie kommen in drei Varianten vor: als Anspruch auf regelmäßige Vorauszahlungen aus dem jeweiligen (Einzel)-Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan …

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