Rechtsanwalt | Fachanwalt
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20 Jahre Erfahrung im Miet- und Immobilienrecht für Ihre Immobilie
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Miet- und Immobilienrecht
Ich werde für Sie im Wohnungsmietrecht und bei der Gewerberaummiete, im Wohnungseigentumsrecht, bei Immobilienkäufen, im Maklerrecht und im Bauträgerrecht tätig.
Zu meinen Mandanten gehören Mieter und Vermieter, Wohnungseigentümer, Immobilienkäufer und -verkäufer, Hausverwaltungen, Makler sowie Immobilienunternehmen.
Das Wohl des Mandanten steht bei mir an erster Stelle.
Ich lege Wert auf eine sorgfältige und persönliche Begleitung meiner Mandanten, auf eine gute Erreichbarkeit sowie auf eine zielführende Durchführung Ihrer Angelegenheit.
Ich nehme mir Zeit für meine Mandanten.
Gerne können Sie unter Tel. 0201 / 24058-0 einen Besprechungstermin mit mir vereinbaren oder mir Ihre Anfrage unter m.winkelmann@traphan.de online übermitteln.
Ihr Recht
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Wohnungsmiete
Mietzahlungen, Mieterhöhungen, Betriebskostennachforderungen, Kündigungen, Räumungsklagen, Schadensersatzansprüche, Kaution
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Gewerberaummiete
Gestaltung von Mietverträgen, Mietzahlungen, Mieterhöhungen, Betriebskosten, Kündigungen, Räumungsklagen, Schadensersatz
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WEG-Recht
Prüfung von Kaufverträgen, Verwalter, Verwalterverträge, Verwaltungsbeirat, Vorbereitung von Versammlungen, Hausgeldansprüche, Baumaßnahmen, Beschlussanfechtungen
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Immobilienkauf
Beratung im Vorfeld eines Immobilienkaufs, Prüfung von Haus- und Wohnungskaufverträgen, Geltendmachung und Abwehr von Kaufpreisansprüchen und Mängelrechten
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Maklerrecht
Geltendmachung und Abwehr von Provisionsansprüchen und Schadensersatzforderungen
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Bauträgerrecht
Prüfung von Bauträgerverträgen, Geltendmachung von Werklohn, Mängelrechten und Schadensersatz, Selbstständige Beweisverfahren
Aktuelle Artikel
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.5.2019, Az. VIII ZR 180 / 18 darüber entschieden, ob und auf welche Weise ein Immobilienerwerber das Mietverhältnis eines Wohnungsmieters wegen Eigenbedarfs kündigen kann. Verwandte Artikel Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs Kündigung durch den Vermieter bei der Wohnungsmiete Der verstorbene Mieter …
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Eine Eigentümergemeinschaft ist grundsätzlich nicht befugt, den Wohnungseigentümern außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten durch Mehrheitsbeschluss Leistungspflichten aufzuerlegen (sog. Belastungsverbot, vgl. BGH, Urteil vom 18. 6. 2010 – V ZR 193/09; Urteil vom 10.10.2014 – V ZR 315/13). Verwandte Artikel Vereinbarungen und Beschlüsse im Wohnungseigentumsrecht Bauliche …
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Wer Rechte wegen Baumängeln an einer neu erstellten oder sanierten Eigentumswohnung gegenüber einem Bauträger geltend machen will, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einige Besonderheiten beachten. Maßgebend sind vor allem die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2007, Az. VII ZR 236/05, und vom 11.11.2022, Az. V ZR …
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Für viele Immobilieneigentümer stellt sich nicht erst seit Beginn des Ukraine-Konflikts die Frage nach den verschiedenen Möglichkeiten für eine Heizungsanlage. Als Ergänzung oder Alternative zu einer Gasheizung kommt etwa der Einbau einer thermischen Solaranlage, eines Holzpelletkessels und insbesondere einer Wärmepumpe in Betracht. Dabei sind im Wohnungseigentum …
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