Umlage sämtlicher Betriebskosten
In Mietverträgen über Wohnräume und auch über Gewerberäume wird häufig das Folgende vereinbart: „Der Mieter trägt sämtliche Betriebskosten des Objektes.“ Mit dieser vertraglichen Regelung werden sämtliche Betriebskosten auf den Mieter abgewälzt. Diese Regelung ist auch dann wirksam, wenn es sich um eine formularmäßige Regelung handelt. Nach …