In unserer Kanzlei in Essen-Rüttenscheid habe ich mich auf das Miet-, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht spezialisiert.
Zu meinen Mandanten gehören Vermieter und Mieter, Wohnungseigentümer, Verwalter, Immobilienverkäufer und -käufer sowie Immobilienmakler.
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht bildet seit vielen Jahren den Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich bin Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Bei der Wohnungsmiete vertrete ich Sie bei Streitigkeiten mit dem Vertragspartner, etwa wegen Mietrückständen, Schadensersatz oder Betriebskosten. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Vermietern und Mietern bei Kündigungen und Räumungsklagen.
Bei der Gewerberaummiete prüfe und erstelle ich Mietverträge und vertrete Sie etwa wegen Mietrückständen, Schadensersatz oder Betriebskosten. Auch hier sind Kündigungen und Räumungsklagen ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit
Im Wohnungseigentumsrecht werde ich im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf von Eigentumswohnungen, bei gerichtlichen Beschlussanfechtungen, bei der Geltendmachung von Hausgeldansprüchen und bei Fragen zur Teilungserklärung, Eigentümerversammlung und Verwaltung tätig.
Im Vorfeld eines Immobilienkaufs prüfe ich Ihren notariellen Vertragsentwurf. Nach einem Immobilienkauf werde ich bei der Geltendmachung und Abwehr von Kaufpreisforderungen und von Gewährleistungsrechten wegen Mängeln der Immobilie tätig.
Im Maklerrecht vertrete ich Sie, wenn es um Streitigkeiten rund um die Maklerprovision oder um die Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen geht.
Im Bauträgerrecht berate ich Sie vor Abschluss eines Bauträgervertrags und prüfe Ihren notariellen Vertragsentwurf. Nach einem Kauf vom Bauträger werde ich bei Gewährleistungsrechten wegen Mängeln der Immobilie und bei Verzug des Bauträgers tätig.