Mängelrechte beim Erwerb einer Eigentumswohnung vom Bauträger
Wer Rechte wegen Baumängeln an einer neu erstellten oder sanierten Eigentumswohnung gegenüber einem Bauträger geltend machen will, muss nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einige Besonderheiten beachten. Maßgebend ist vor allem das Urteil vom 12.04.2007, Az. VII ZR 236/05.