Wenn der Notarvertrag nicht zustande kommt
Oft kommt es vor, dass Vertragsparteien, die sich auf den Kauf eines Gebäudes, Grundstücks oder Wohnungseigentums verständigen wollen, die Vertragsverhandlungen abbrechen und von der Beurkundung eines Kaufvertrags Abstand nehmen. Der erforderliche Notarvertrag kommt also nicht zustande.