Haftung des Grundstücksverkäufers bei Altlastenverdacht
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.07.2017, Az.: V ZR 250/15, über die Haftung des Verkäufers eines Grundstücks entschieden, wenn dem Grundstück ein Altlastenverdacht anhaftet.
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21.07.2017, Az.: V ZR 250/15, über die Haftung des Verkäufers eines Grundstücks entschieden, wenn dem Grundstück ein Altlastenverdacht anhaftet.