Bauliche Veränderungen bei Eigentumswohnungen nach neuem WEG-Recht
Das ab dem 1.12.2020 geltende neue Wohnungseigentumsrecht (WEMoG) hat erhebliche Neuerungen auch in den Bereichen Erhaltungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen bei Eigentumswohnungen gebracht. Wenn ein Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Maßnahmen durchführen wollen, sind die Voraussetzungen hierfür unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Baumaßnahmen am Sondereigentum …