Feuchtigkeit bei Hauskauf
Das OLG Saarbrücken hat mit Urteil vom 06.02.2013, Az. 1 U 132/12-37 über eine Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrags wegen vom Verkäufer verschwiegener Feuchtigkeitsmängel sowie über entsprechende Schadensersatzansprüche des Käufers entschieden.