Im Wohnungseigentumsrecht werde ich für Sie zu den folgenden Themen tätig:
- Prüfung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, von Teilungserklärungen und von Verwalterverträgen
- Geltendmachung von Mängelrechten nach Wohnungskauf
- Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums
- Instandhaltung, Instandsetzung, Baumaßnahmen
- Eigentümerversammlungen
- Verwalter und Verwaltervertrag
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
- Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
- Beitreibung von Hausgeldern
Sie erreichen mich telefonisch unter 0201 / 24058-0 oder per E-Mail unter m.winkelmann@traphan.de