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Wohnungseigentumsrecht

Im Wohnungseigentumsrecht werde ich für Sie zu den folgenden Themen tätig:

  • Prüfung von Kaufverträgen über Eigentumswohnungen, von Teilungserklärungen und von Verwalterverträgen
  • Geltendmachung von Mängelrechten nach Wohnungskauf
  • Gebrauch des Sondereigentums und des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Instandhaltung, Instandsetzung, Baumaßnahmen
  • Eigentümerversammlungen
  • Verwalter und Verwaltervertrag
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • Beitreibung von Hausgeldern

Sie erreichen mich telefonisch unter 0201 / 24058-0 oder per E-Mail unter m.winkelmann@traphan.de