Einstellung der Bauarbeiten bei Streit über einen Nachtrag

Mit Urteil vom 21.09.2011 (Az. 1 U 154/10) hat das OLG Frankfurt am Main entschieden, dass die unberechtigte Einstellung der Bauarbeiten zur Durchsetzung eines Nachtrags und das Unterbleiben einer Fortsetzung binnen einer angemessen gesetzten Frist einen wichtigen Grund zur Kündigung des Bauvertrags darstellen können.

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