Heizungen im Wohnungseigentum
Wenn bei Eigentumswohnungen Arbeiten an der Heizungsanlage ausgeführt werden sollen, kommt es regelmäßig darauf an, ob die Heizungsanlage und ihre Bestandteile im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum stehen und ob die Maßnahme als bauliche Veränderung, Modernisierung oder modernisierende Instandsetzung einzustufen ist.