Bauliche Veränderungen bei Eigentumswohnungen
Wenn ein Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft bauliche Maßnahmen durchführen wollen, sind die Voraussetzungen hierfür unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um Baumaßnahmen am Sondereigentum oder am Gemeinschaftseigentum handelt, und was genau Gegenstand der Maßnahme ist.