Haftung des Verkäufers für Mängel beim Grundstückskauf

Der Verkäufer eines mit einem Altbau bebauten Grundstücks schließt im Grundstückskaufvertrag regelmäßig alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels der Altbausubstanz aus.

Der Verkäufer kann sich auf einen vertraglichen Haftungsausschluss aber nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen hat. So stehen dem Käufer trotz vertraglich vereinbartem Haftungsausschluss Gewährleistungsansprüche wegen eines Sachmangels zu, soweit er Arglist des Verkäufers nachweisen kann. Weiterlesen

Reservierungsvereinbarung bei Haus- und Wohnungskauf

Makler, Baubetreuer und Architekturbüros schließen mitunter vor der Veräußerung von Hausgrundstücken oder Eigentumswohnungen mit ihren Kunden eine Reservierungsvereinbarung.

Darin verpflichten sie sich, gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr das Kaufobjekt für den Kunden bis zur Beurkundung des Kaufvertrags reserviert zu halten und nicht anderen Interessenten anzubieten. Weiterlesen